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Impressum
Reiserücktrittsversicherung Topschutz
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartet schwere Erkrankung
Verlust des Arbeitsplatzes
Impfunverträglichkeit
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Schwangerschaft
Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Arbeitsplatzwechsel
Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen soziales Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
Einreichung der Scheidungsklage
Unerwartete gerichtliche Ladung
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z.B. implantierter Herzschrittmacher)
Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies gilt, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug erforderlich ist und in die Reisezeit fällt.
Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise. Sofern Sie Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse sind und dadurch die Reise nicht wie gebucht antreten oder durchführen können
Einsatz als Ersthelfer
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
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Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt, sofern Ihnen dieses bei Reisebuchung berechnet und im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde.
Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
Erstattung der Kosten für Visum und Impfungen (wenn vom Auswärtigen Amt für das Reiseziel empfohlen) bis max. 100,-- EUR pro versicherte Person
Erstattung der Kosten für die Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, wenn Sie Ihre Schiffsreise aufgrund einer Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig antreten können
Erstattung des anteiligen Reisepreises, falls Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zusammen mit einer anderen Person angemietet haben und diese die Reise nicht antreten kann
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.
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Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Erstattung des anteiligen Reisepreises, falls Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zusammen mit einer anderen Person angemietet haben und diese die Reise abbrechen muss
Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen.
Als Risikoperson bezeichnet wird:
Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen: • Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern • Geschwister, Adoptiv-, Pflege-, oder / und Stiefgeschwister • Enkel, angeheiratete Enkel • Schwiegertöchter, Schwiegersöhne • Schwägerinnen, Schwäger • Tanten, Onkel • Cousins, Cousinen • Neffen und Nichten • Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben • Die Angehörigen des Lebenspartners oder Lebensgefährten einer versicherten Person
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 9 Personen) oder mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.
Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist:
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.
Kundeninformationen einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen
Bedingungen