Fenster schließen

Definition

Der RSF-Einzelschutz für Jugendliche wird zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, in dem der versicherte Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet, automatisch auf den RSF-Einzelschutz für Erwachsene umgestellt. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung wird der dann aktuell gültige Jahresbeitrag für den RSF-Einzelschutz für Erwachsene zugrunde gelegt.