Fenster schließen

Definition

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährten) und mindestens ein unterhaltsberechtigtes, minderjähriges Kind. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die mitversicherten Personen auch, wenn sie alleine reisen.
Im Rahmen des Familienschutzes erlischt der Versicherungsschutz für ein mitversichertes minderjähriges Kind zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach ist für das Kind ein eigener RSF-Schutz abzuschließen.