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Komfortpaket Familie 2000 Euro Euro

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:
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  • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
  • Erstattung der Kosten für die notwendige Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche. Die Kosten werden ohne eine Entschädigungsgrenze in voller Höhe übernommen. Die Voraussetzungen hierfür sind, es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz und das Neugeborene wird bis spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend bei uns versichert.
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise. Kostenerstattung für bis zu zehn Hotelübernachtungen (max. 2500,-- EUR) mitreisender versicherter Personen, falls die gebuchte Auslandsreise aufgrund eines Krankenaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muß.
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 10.000,00 EUR
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt. Dies gilt auch für den Transport zurück in die Unterkunft.
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss. Wir leisten auch für die zusätzlichen Rückreisekosten der Kinder. Voraussetzung hierfür ist, dass alle mitreisenden Betreuungspersonen stationär behandelt, zurücktransportiert oder verstorben sind.
Rücktransport:
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
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  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z.B. implantierter Herzschrittmacher)
  • Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies gilt, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug erforderlich ist und in die Reisezeit fällt.
  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise. Sofern Sie Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse sind und dadurch die Reise nicht wie gebucht antreten oder durchführen können
  • Einsatz als Ersthelfer
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
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  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt, sofern Ihnen dieses bei Reisebuchung berechnet und im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde.
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für Visum und Impfungen (wenn vom Auswärtigen Amt für das Reiseziel empfohlen) bis max. 100,-- EUR pro versicherte Person
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
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  • Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Reisegepäckversicherung
Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:
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  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt
Wichtige Hinweise:
Risikopersonen
  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
    Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
    • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
    • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
    • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister, Enkel, angeheiratete Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
    • Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen, Neffen und Nichten
    • Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.
Familiendefinition Als Paare gelten Lebens- oder Ehepartner. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder bzw. Enkelkinder und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind mitversichert werden.
Selbstbehalt Die Jahres-Reiseversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person, wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person. Bei der Reisegepäckversicherung tragen Sie einen Selbstbehalt von 150,- Euro je Versicherungsfall.
Abschlussfrist Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wird.
Reiseart Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Geltungsbereich weltweit
Reisedauer In der Auslandsreisekrankenversicherung, der Versicherung von Assistance-Leistungen und in der Reisegepäckversicherung darf die Dauer der versicherten Einzelreise 56 Tage nicht überschreiten. Für die Reiserücktrittkosten- und die Reiseabbruchversicherung gilt diese Frist nicht.
Zahlungsart SEPA-Lastschrifteinzug
Versicherungssumme Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.Das Komfortpaket-Single kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Komfortpaket-Familie kann bis maximal 15.000,-- EUR abgeschlossen werden.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.
Kundeninformationen einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen
Bedingungen