LVM Klassenreise Header
  • Geltungsbereich:
    • Deutschland
  • Abschlussfristen:
    • Abschluss vor Reiseantritt empfohlen
    • bis spätestens 14 Tage nach Einreise der versicherten Person in Deutschland
  • Reisedauer:
    • gesamte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland; max. für den sozialversicherungsfreien Zeitraum
  • versicherbare Personen:
    • Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer)
      • mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufhalten
      • mit deutscher Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in der BRD aufhalten
    • die bei der Einreise in die BRD arbeitsfähig sind.
  • Krankenversicherung
    • Tarif Klassik
      • bis zum 1,7-fachen Satz der GOÄ im ambulanten Leistungsbereich
      • bis zum 1,7-fachen Satz der GOZ im zahnärztlichen Leistungsbereich
      • 100 % der Kosten im stationären Leistungsbereich (ohne Wahlleistungen)
    • Tarif Komfort
      • bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ im ambulanten Leistungsbereich
      • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ im zahnärztlichen Leistungsbereich
      • 100 % der Kosten im stationären Leistungsbereich (ohne Wahlleistungen)
    • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
    • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verbandmittel und Medikamente (auch Nährmittel zur Vermeidung von schweren gesundheitlichen Schäden z.B. Enzymmangelkrankheiten, Morbus-Crohn und Mukoviszidose)
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Heilmittel (Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen)
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräte
    • Leistungen für Schwangere:
    • medizinisch notwendige Behandlungen bei Beschwerden oder Komplikationen Für die Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für Mutter und/oder Kind, übernehmen wir die Kosten für:
      • Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt
      • Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
      • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
    • Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
    • Erstattung der Kosten für den notwendigen Transport für die erforderliche Erstbehandlung zu dem nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt, sowie den notwendigen Transport zur Verlegung von der Einrichtung der Erstversorgung zu einem Krankenhaus bzw. Arzt. Dies gilt auch für den Transport zurück in die Unterkunft
    • Erstattung der Kosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar, die Behandlung im Krankenhaus in Deutschland voraussichtlich 14 Tage übersteigt oder die voraussichtlichen Kosten der weiteren Behandlung die Kosten für den Rücktransport übersteigen
    • Kostenübernahme für eine Begleitperson bei einem Rücktransport (sofern erforderlich)
    • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung in Deutschland oder der Organisation der Überführung des Verstorbenen an seinen ständigen Wohnsitz, max. 30.000,- EUR
    • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden
    • Homöopathische Behandlungen, Schröpfen, Akupunktur zur Schmerzbehandlungen, Behandlungen mit Eigenblut, Chirotherapie, therapeutische Lokalanästhesie (von der Schulmedizin anerkannt)
  • Unfallversicherung
    • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
    • Versicherungssumme für Tod 2.600,- EUR
  • Haftpflichtversicherung
    • Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden 1.000.000,- EUR (pauschal)
    • Prüfung der Haftpflichtfrage
    • Ausgleich berechtigter Ansprüche und damit Freistellung der versicherten Person von berechtigten Schadenersatzansprüchen
    • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Versicherungsbedingungen