LVM Klassenreise Header
  • Weltweit
  • Klassen- und Schülerreisen
  • Abschlussfristen:
    • Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
    • Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Versicherung am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
  • Maximale Versicherungssumme:
    • Pro Person kann maximal ein Reisepreis von 1.500 € abgesichert werden
  • Reisedauer:
    • Maximal 30 Tage
  • Risikopersonen:
    • Versicherte Personen
    • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
      • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
      • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
      • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
      • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
      • Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist.
    • Aufsichtspersonen bei einer Klassenfahrt, sofern dies gesondert vereinbart ist.
  • Reiserücktrittsversicherung:
    • Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus den versicherten Gründen nicht angetreten werden kann
  • Reiseabbruchversicherung:
    • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie
  • Reisekrankenversicherung:
    • Erstattung der Behandlungskosten sowie der Kosten des Rücktransports nach Krankheit oder Unfall im Ausland
  • Reiseunfallversicherung:
    • Versicherungssumme für Invalidität 20.000,- EUR
    • Versicherungssumme für Tod 10.000,- EUR
    • Bergungskosten 5.000,- EUR
  • Reisehaftpflichtversicherung:
    • Die Reisehaftpflichtversicherung schützt vor Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens bis zur vereinbarten Versicherungssumme während der versicherten Reise
  • Lehrerausfalldeckung:
    • Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn wegen eines Ausfalls einer Aufsichtsperson die vorgeschriebene Zahl an Aufsichtspersonen nicht mehr zur Verfügung steht und damit die Durchführung der Klassenfahrt objektiv nicht mehr möglich ist und alle Teilnehmer der Klassenfahrt versichert sind.
    • Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Aufsichtsperson aus einem der versicherten Gründe nicht teilnehmen kann.
Versicheurngsbedingungen