- Geltungsbereich:
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Deutschland
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Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz,
Norwegen und Island (Schengen Staaten)
- Reisearten:
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Urlaubsreisen
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Geschäftsreisen bis max. 30 Tage
- Abschlussfristen:
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innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten
Person in Deutschland
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Abschluss vor Reiseantritt empfohlen
- Reisedauer:
- versicherbare Personen:
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Privatpersonen
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Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden, die
nicht körperlich tätig sind
- Gründe für Abschluss:
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Die Versicherung wird für den Visum-Antrag bzw. für die
Visum-Ausstellung benötigt (Schengen-Visum).
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Aus dem Heimatland der Besucher existiert oft kein
Versicherungsschutz oder bestehende Versicherungen
decken die Kosten nicht.
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Der Gastgeber und der Gast sind mit der Auslandsversicherung
für den Zeitraum des Besuchs gegen hohe Kosten
abgesichert, die im Falle einer unerwarteten Krankheit,
eines Unfalls oder bei Sachschäden entstehen können.
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Die Auslandskrankenversicherung
für ausländische
Gäste übernimmt weltweit die hohen Kosten für einen
medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransport des Versicherten
in ein Krankenhaus in der Nähe des Wohnorts.
- Vorerkrankungen:
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Keine Leistung für Versicherungsfälle, die vor Beginn des
Versicherungsschutzes eingetreten sind.