LVM Incoming-KV Header
  • Geltungsbereich:
    • Deutschland
    • Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island (Schengen Staaten)
  • Reisearten:
    • Urlaubsreisen
    • Geschäftsreisen bis max. 30 Tage
  • Abschlussfristen:
    • innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland
    • Abschluss vor Reiseantritt empfohlen
  • Reisedauer:
    • max. 1 Jahr
  • versicherbare Personen:
    • Privatpersonen
    • Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden, die nicht körperlich tätig sind
  • Gründe für Abschluss:
    • Die Versicherung wird für den Visum-Antrag bzw. für die Visum-Ausstellung benötigt (Schengen-Visum).
    • Aus dem Heimatland der Besucher existiert oft kein Versicherungsschutz oder bestehende Versicherungen decken die Kosten nicht.
    • Der Gastgeber und der Gast sind mit der Auslandsversicherung für den Zeitraum des Besuchs gegen hohe Kosten abgesichert, die im Falle einer unerwarteten Krankheit, eines Unfalls oder bei Sachschäden entstehen können.
    • Die Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste übernimmt weltweit die hohen Kosten für einen medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransport des Versicherten in ein Krankenhaus in der Nähe des Wohnorts.
  • Vorerkrankungen:
    • Keine Leistung für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Versicheurngsbedingungen