- Versicherbare Hörgeräte:
- Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Hörhilfen einschließlich Zubehör und Otoplastik, und – soweit vorhanden – die Fernbedienung
- Leistungsumfang
- Für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden durch
- Beschädigung
- Bruch
- Zerstörung
- Unsachgemäße Handhabung
- Abhandenkommen
- Einbruch-Diebstahl
- Diebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
- Versicherungssumme
- Maximal 4.000,00 EUR
- Bei der Auswahl des Tarifes muss darauf geachtet werden, dass der Kaufpreis des zu versichernden Hörgerätes nicht größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
- Staffeln und Beiträge je Hörhilfe
- 1.000,00 EUR 29,90 EUR
- 2.000,00 EUR 39,90 EUR
- 2.500,00 EUR 46,90 EUR
- 3.000,00 EUR 57,90 EUR
- 3.500,00 EUR 68,90 EUR
- 4.000,00 EUR 90,90 EUR
- Selbstbehalt
- Es gilt ein Selbstbehalt von 35% im Schadenfall vereinbart.
- Zeitwert
- der Zeitwert des versicherten Gerätes ergibt sich aus dem Neuwert und einem Abzug entsprechend des durch Alter, Gebrauch und Abnutzung bestimmten Zustandes. Diese Abzug beträgt
- im ersten Versicherungsjahr 5 %
- im zweiten Versicherungsjahr 10 %
- im dritten Versicherungsjahr 15 %
- im vierten Versicherungsjahr 20 %
- Versicherungsbedingungen