LVM Hörgeräte Header
  • Versicherbare Hörgeräte:
    • Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein.
    • Hörhilfen einschließlich Zubehör und Otoplastik, und – soweit vorhanden – die Fernbedienung
  • Leistungsumfang
    • Für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden durch
      • Beschädigung
      • Bruch
      • Zerstörung
      • Unsachgemäße Handhabung
      • Abhandenkommen
      • Einbruch-Diebstahl
      • Diebstahl
      • Raub und räuberische Erpressung
  • Versicherungssumme
    • Maximal 4.000,00 EUR
    • Bei der Auswahl des Tarifes muss darauf geachtet werden, dass der Kaufpreis des zu versichernden Hörgerätes nicht größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
  • Staffeln und Beiträge je Hörhilfe
    • 1.000,00 EUR 29,90 EUR
    • 2.000,00 EUR 39,90 EUR
    • 2.500,00 EUR 46,90 EUR
    • 3.000,00 EUR 57,90 EUR
    • 3.500,00 EUR 68,90 EUR
    • 4.000,00 EUR 90,90 EUR
  • Selbstbehalt
    • Es gilt ein Selbstbehalt von 35% im Schadenfall vereinbart.
  • Zeitwert
  • der Zeitwert des versicherten Gerätes ergibt sich aus dem Neuwert und einem Abzug entsprechend des durch Alter, Gebrauch und Abnutzung bestimmten Zustandes. Diese Abzug beträgt
    • im ersten Versicherungsjahr 5 %
    • im zweiten Versicherungsjahr 10 %
    • im dritten Versicherungsjahr 15 %
    • im vierten Versicherungsjahr 20 %
  • Versicherungsbedingungen