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Selbstbeteiligung

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, trägt die versicherte Person je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- EUR je versicherter Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, trägt die versicherte Person 20% vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens 25.- EUR je Person.