Fenster schließen

Basispaket Single 6000 Euro

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
weitere anzeigen
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z.B. implantierter Herzschrittmacher)
  • Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies gilt, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug erforderlich ist und in die Reisezeit fällt.
  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise. Sofern Sie Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse sind und dadurch die Reise nicht wie gebucht antreten oder durchführen können
  • Einsatz als Ersthelfer
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
weitere anzeigen
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt, sofern Ihnen dieses bei Reisebuchung berechnet und im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde.
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für Visum und Impfungen (wenn vom Auswärtigen Amt für das Reiseziel empfohlen) bis max. 100,-- EUR pro versicherte Person
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
weitere anzeigen
  • Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Wichtige Hinweise:
Risikopersonen
  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
    Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
    • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
    • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
    • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister, Enkel, angeheiratete Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
    • Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen, Neffen und Nichten
    • Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben
    • Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.
Selbstbehalt Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wird.
Reiseart Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Geltungsbereich weltweit
Zahlungsart SEPA-Lastschrifteinzug
Versicherungssumme Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.Das Basispaket-Single kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Basispaket-Familie kann bis maximal 15.000,-- EUR abgeschlossen werden.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.
Kundeninformationen einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen
Bedingungen