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Familiendefinition

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Familienmitglieder auch Mitglied des DAV sind.