Reiseschutzbrief – Corona Basis

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus:
    • sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird.
    • sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird.
  • Infektion mit dem Coronavirus:
    • sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
    • sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird
    • sofern aus diesem Grund die Einreise durch berechtigte Dritte verweigert wird
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person
Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen:
Als Risikoperson bezeichnen wir:
  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur
    • wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
  • Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Selbstbehalt:
  • Es gilt kein Selbstbehalt vereinbart.
Abschlussfrist:
  • Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn? Dann müssen Sie den Versicherungsvertrag am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherungsschutz:
  • Versicherungsschutz besteht nur, wenn für die gebuchte Reise eine Reiserücktrittsversicherung entweder als Einmalschutz oder im Rahmen einer Jahres-Reise-Karte bei der Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure) besteht.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.