Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
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Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus:
- sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird.
- sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird.
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Infektion mit dem Coronavirus:
- sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
- sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird
- sofern aus diesem Grund die Einreise durch berechtigte Dritte verweigert wird
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Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird
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Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
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Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten
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Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
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Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
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Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person
Als Risikoperson bezeichnen wir:
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Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur
- wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
- wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
- wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben
- wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
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Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
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Es gilt kein Selbstbehalt vereinbart.
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Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
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Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn? Dann müssen Sie den Versicherungsvertrag am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.
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Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
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Versicherungsschutz besteht nur, wenn für die gebuchte Reise eine Reiserücktrittsversicherung entweder als Einmalschutz oder im Rahmen einer Jahres-Reise-Karte bei der Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure) besteht.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.
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