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Reiserücktrittsversicherung Topschutz

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
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  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z.B. implantierter Herzschrittmacher)
  • Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies gilt, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug erforderlich ist und in die Reisezeit fällt.
  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise. Sofern Sie Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse sind und dadurch die Reise nicht wie gebucht antreten oder durchführen können
  • Einsatz als Ersthelfer
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
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  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt, sofern Ihnen dieses bei Reisebuchung berechnet und im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde.
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für Visum und Impfungen (wenn vom Auswärtigen Amt für das Reiseziel empfohlen) bis max. 100,-- EUR pro versicherte Person
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen.
Als Risikoperson bezeichnet wird:
Selbstbehalt:
Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Abschlussfrist:
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.
Kundeninformationen einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen
Bedingungen